SEITE: 842 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Effizienz-Check Gasheizung

07.12.2024 05:39 Uhr
Thomas Temmann


Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sind Sie als Betreiber einer Gaszentralheizung aufgefordert, einen „Effizienz-Check“von einem Schornsteinfeger, einem Heizungsfachbetreib oder einem Energieberater durchführen zu lassen. 

Bis zum 15.09.2024 sind alle Betreiber von Gaszentralheizung (auch Gasetagenheizungen) verpflichtet, einen entsprechend zugelassene Fachhandwerker zu beauftragen, der diese Heizungsprüfung durchführt. Durch den Effizienz-Check besteht für Sie die Möglichkeit, Energie und somit Kosten zu sparen.

Der Effizienz-Check im Überblick

Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. In diesem Rahmen ist zu prüfen,

  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter hinsichtlich derEnergieeffizienz optimiert sind,
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Das Ergebnis der Prüfung ist in Textform festzuhalten. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen ergibt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen.

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.